Ausgezeichnete News: Wir sind „Exzellenter Arbeitgeber 2025“!

Zufriedene Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital jedes Unternehmens. Echtes Miteinander und ein transparenter Austausch bringen alltägliche Abläufe nach vorn, machen Innovation erst möglich – und: Nichts motiviert so stark wie ein gelebtes WIR-Gefühl.

Zufriedene Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital jedes Unternehmens. Echtes Miteinander und ein transparenter Austausch bringen alltägliche Abläufe nach vorn, machen Innovation erst möglich – und: Nichts motiviert so stark wie ein gelebtes WIR-Gefühl.

Wir von der SEB Steuerberatung sind sehr stolz darauf, dass unser faires, angenehmes und respektvolles Miteinander nicht nur bei der täglichen Arbeit für positive Resonanz innerhalb des Teams sorgt, sondern jetzt auch mit der begehrten Branchen-Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber 2025“ geehrt wurde.

Vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbefragung des Steuerberaterverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. haben unsere Mitarbeitenden offen und ehrlich ihre Meinung zu uns als Arbeitgeber formuliert. Das Stimmungsbild? Exzellent!

Die Auszeichnung „Exzellenter Arbeitgeber 2025“ bestätigt das und lässt uns – und auch unsere Kunden – voller Vertrauen auf das Teamwork und die Leistung der SEB Steuerberatung blicken!

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist Maßstab unseres Handelns.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Steuern, Fristen oder unserer Beratung? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Anliegen unserer Mandanten.

Wer kann eine Steuerberatung in Anspruch nehmen?

Unsere Steuerberatung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Steuererklärung, Buchhaltung und strategischen Steuerplanung.

Wichtige Dokumente sind unter anderem Ihre Lohnabrechnungen, Belege zu Werbungskosten, Nachweise über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie Bescheinigungen über Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.

Für Privatpersonen gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Wenn Sie unsere Steuerberatung nutzen, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Durch eine geschickte Steuerplanung können Sie Ihre Steuerlast senken. Mögliche Maßnahmen sind z. B. die Nutzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen oder Investitionen in Altersvorsorgeprodukte. Lassen Sie sich individuell beraten!