Verstärkung: Neue Expertise in Einkommensteuererklärungen

Seit dem 01. Juli 2024 unterstützen uns Monique Heinemann und Kati Beitz im Team der SEB in Neubrandenburg.

Seit dem 01. Juli 2024 unterstützen uns Monique Heinemann und Kati Beitz im Team der SEB in Neubrandenburg. Ihre langjährigen Erfahrungen im Bereich der Erstellung von Einkommensteuererklärungen helfen uns dabei, diese Dienstleistungen für unsere Mandanten und auch für potenzielle zukünftige Mandanten auszubauen.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist Maßstab unseres Handelns.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Steuern, Fristen oder unserer Beratung? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Anliegen unserer Mandanten.

Wer kann eine Steuerberatung in Anspruch nehmen?

Unsere Steuerberatung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Steuererklärung, Buchhaltung und strategischen Steuerplanung.

Wichtige Dokumente sind unter anderem Ihre Lohnabrechnungen, Belege zu Werbungskosten, Nachweise über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie Bescheinigungen über Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.

Für Privatpersonen gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Wenn Sie unsere Steuerberatung nutzen, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Durch eine geschickte Steuerplanung können Sie Ihre Steuerlast senken. Mögliche Maßnahmen sind z. B. die Nutzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen oder Investitionen in Altersvorsorgeprodukte. Lassen Sie sich individuell beraten!