Jan Heinemann als Fachberater für Heilberufe

Mit dem Fachberater für den Heilberufebereich stärkt Jan Heinemann die qualitative Beratung unserer Mandanten in diesem Bereich.

Unser Steuerberater Jan Heinemann legt einen neuen Meilenstein zu Spezialisierung der SEB Steuerberatung in der Beratung von Heiberuflern. Mit dem Fachberater für den Heilberufebereich stärkt er die qualitative Beratung unserer Mandanten in diesem Bereich.

Die Zufriedenheit unserer Kunden ist Maßstab unseres Handelns.

Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu Steuern, Fristen oder unserer Beratung? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Anliegen unserer Mandanten.

Wer kann eine Steuerberatung in Anspruch nehmen?

Unsere Steuerberatung richtet sich an Privatpersonen, Selbstständige sowie kleine und mittelständische Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Steuererklärung, Buchhaltung und strategischen Steuerplanung.

Wichtige Dokumente sind unter anderem Ihre Lohnabrechnungen, Belege zu Werbungskosten, Nachweise über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie Bescheinigungen über Kapitalerträge oder Mieteinnahmen.

Für Privatpersonen gilt grundsätzlich der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Wenn Sie unsere Steuerberatung nutzen, verlängert sich die Frist in der Regel bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres.

Durch eine geschickte Steuerplanung können Sie Ihre Steuerlast senken. Mögliche Maßnahmen sind z. B. die Nutzung von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen oder Investitionen in Altersvorsorgeprodukte. Lassen Sie sich individuell beraten!